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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt, je am 2. Montag im Juni und Dezember. Bei dringenden Geschäften können ausserordentliche Versammlungen angesetzt werden.

Aufgaben:Der Gemeindeversammlung stehen zu der Erlass und die Änderung
  • der Verordnung über die Entschädigung der Behörde;
  • der Verordnung über die Wasserversorgung;
  • der Verordnung über die Siedlungsentwässerung;
  • der Verordnung über das Abfallwesen;
  • der Unterhaltsordnung;
  • der Polizeiverordnung;
  • von weiteren Verordnungen von grundlegender Bedeutung,
  • sowie der Grundsätze für die Gebührenerhebung wie Abgabepflichtige, Gegenstand der Abgabe und Höhe der Abgaben.
die Festsetzung und Änderung
  • des kommunalen Richtplanes;
  • der Bau- und Zonenordnung;
  • des Erschliessungsplanes;
  • von Sonderbauvorschriften und Gestaltungsplänen.
Kompetenzen:Der Gemeindeversammlung stehen zu:
  1. die Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung;
  2. die Übernahme neuer Aufgaben und die Bestimmung der zuständigen Organe;
  3. die Beschlussfassung über Änderungen der Gemeindegrenze, sofern dadurch bewohntes Gemeindegebiet betroffen wird;
  4. die Beschlussfassung über Abschluss und die Auflösung von Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen mit anderen Gemeinden oder privaten Trägerschaf-ten über die gemeinsame Durchführung von Aufgaben;1
  5. die Beschlussfassung über den Beitritt zu Zweckverbänden oder zweckver-bandsähnlichen Organisationen, die Genehmigung der Verbandsvereinbarungen und deren Änderungen sowie die Beschlussfassung zu Auflösung oder Austritt;1
  6. die Schaffung und Aufhebung von Stellen, soweit sie die Besoldungsklasse 14 gemäss kant. Lohnreglement 01 übersteigen;
  7. aufgehoben
  8. die Behandlung von Geschäften im Zuständigkeitsbereich der Gemeindebehör-den, welche von diesen aus besonderen Gründen der Gemeindeversammlung vorgelegt werden;
  9. die Erteilung des Gemeindebürgerrechts, soweit für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht;
  10. die Vorberatung aller der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte.

Die Gemeindeversammlung beschliesst über:
  1. die Festsetzung des jährlichen Voranschlages;
  2. die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses;
  3. die Finanzgeschäfte gemäss Art. 13;
  4. die Vorfinanzierung von Investitionen.
Die Gemeindeversammlung genehmigt:
  1. die Jahresrechnung;
  2. die Abrechnung über Bauten auf Grund von Spezialbeschlüssen.
Voraussetzungen:Alle Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner von Bertschikon, die das 18. Altersjahr absolviert haben und handlungsfähig sind
Nächste Gemeindeversammlungen:
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Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
5. Dez. 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal Gemeinde@bertschikon.ch
15. Juni 2011 20:00 Uhr Gemeindesaal Gemeinde@bertschikon.ch
8. März 2011 20:00 Uhr Wisenthalle Gemeinde@bertschikon.ch

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