| Urnenstandort |
Gemeindekanzlei Bertschikon, Kantonsstr. 3 Gemeindesaal Gundetswil, Liebensbergerstr. 1 ehem. Schulhaus Zünikon, Zünikon 1 |
| Urnen Öffnungszeiten |
- ab Erhalt des Stimmmaterials auf der Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten
- am Sonntag von 9.30 - 10 Uhr
- elektronisch ab Erhalt bis Samstag 12 Uhr
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| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Informationen zu den Urnengängen des Kantons finden Sie unter http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/index.php und des Bundes unter http://www.admin.ch/aktuell/abstimmung/index.html?lang=de |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Stimmregisterführer persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Für die Ausübung des Stimmrechtes (persönlich, brieflich, Stellvertretung, E-Voting) sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. |
| Kontakt |
Gemeinde@bertschikon.ch |